Skip to main content Skip to page footer

Wismut Altstandorte

Die unzureichend sanierten Überbleibsel aus den Anfangsjahren des Uranerzbergbaus sind bis heute eine große Herausforderung.

Herausforderungen und Lösungen

Mit dem Beginn des Uranabbaus 1946 entstand in Sachsen und Thüringen ein ganzer Industriezweig – beispiellos in seiner Dimension. Besonders im Erzgebirge und Vogtland entstanden zahlreiche Bergwerke, Aufbereitungsanlagen, Halden und kontaminierte Flächen. Der Uranerzbergbau, der so rasant begann, war vielerorts Ende der 1950er Jahre bereits Geschichte. Was blieb, waren massive Schäden an Umwelt und Landschaft.

Eine besondere Aufgabe

Diese Standorte fielen nicht unter die Regelungen des Wismut-Gesetzes von 1991 und liegen somit nicht in der Sanierungsverantwortung der Wismut GmbH. Auch für die betroffenen Freistaaten, Gemeinden oder privaten Eigentümer gab es keine gesetzliche Verpflichtung, die Hinterlassenschaften zu sanieren. Die als Altstandorte bekannten Relikte waren oft eine nicht tolerierbare Belastung für die Umwelt und ein erhebliches Risiko für die öffentliche Sicherheit. Ab 1992 wurden die Auswirkungen systematisch und umfassend erfasst. Dank einer Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Freistaat Sachsen konnte 2001 mit der Sanierung der ersten vordringlichen Projekte in Johanngeorgenstadt und Breitenbrunn begonnen werden.

Gemeinsame Anstrengung für Umwelt und Sicherheit

Mit einem Verwaltungsabkommen im Jahr 2003 und zwei späteren Erweiterungen wurden bis 2035 insgesamt 445 Millionen Euro für die Sanierung der sächsischen Altstandorte bereitgestellt. Die Wismut GmbH übernahm die Projektsteuerung und setzt die Sanierungsschritte um. Dabei wird mindestens die Hälfte der Arbeiten an externe Partner vergeben. Ein Sanierungsbeirat koordiniert die Projekte und sorgt dafür, dass die Altlasten nachhaltig gesichert werden.

Fortschritte in Sachsens Gemeinden

Bis Ende 2024 wurden in 46 Städten und Gemeinden Sachsens über 700 Sanierungsprojekte umgesetzt. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Sicherheit der Bevölkerung bei, sondern auch zur langfristigen Entwicklung der Region. 

Sanierungsbeirat

Der Sanierungsbeirat setzt sich zusammen aus:

  • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit

  • Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

  • Sächsisches Oberbergamt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nimmt beratend teil.

Die Auswahl der Sanierungsprojekte und die Festlegung der jeweiligen Projektbehandlung obliegt einem Sanierungsbeirat unter Leitung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Bereits im Anschluss an das Abkommen am 9. September 2003 konstituierte sich der Beirat.

Kontakt & Anschrift

Ansprechpartner
Leiter: Martin Zimmermann
Telefon: +49 (0) 371 8120-157
Telefax: +49 (0) 371 8120-286
E-Mail: martin.zimmermann@wismut.de

Anschrift
Wismut GmbH
Projektträger Sächsische Wismut-Altstandorte
Jagdschänkenstraße 29
09117 Chemnitz
Route planen