Die Finanzierung der Wismut GmbH
Bis Ende 2024 mit 7,3 Mrd. Euro durch die Bundesrepublik Deutschland finanziert
Hintergrund
Die Sanierung der Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus in Sachsen und Thüringen ist ein ökologisches Großprojekt, das in seiner Dimension weltweit einzigartig ist. Im Zuge der deutschen Einheit fiel der Bundesrepublik Deutschland die Hälfte der Anteile an der zweistaatlichen Gesellschaft SDAG Wismut zu. Mit dem Regierungsabkommen mit der UdSSR vom 16. Mai 1991 übernahm die Bundesrepublik die Verantwortung für das Gesamtunternehmen Wismut mit all seinen ökologischen, finanziellen und sozialen Dimensionen und Risiken.
Umwandlung in die Wismut GmbH
Am 20. Dezember 1991 wurde die SDAG Wismut in eine Gesellschaft deutschen Rechts umgewandelt: die Wismut GmbH. Alleingesellschafterin ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Wismut GmbH setzt als institutioneller Zuwendungsempfänger dieses ambitionierte Vorhaben um.
Eingesetzte finanzielle Mittel
Bis Ende 2024 wurden 7,3 Milliarden Euro in die nachhaltige Sicherung der ehemaligen Uranerzbergbau-Region aus dem Bundeshaushalt eingesetzt. Die bereitgestellten Mittel werden der Wismut GmbH zweckgebunden auf Grundlage jährlich erstellter Wirtschaftspläne zugewiesen. Nicht enthalten ist die Sanierung der Wismut-Altstandorte.
Mittel bis Ende 2024: 7,3 Mrd. €
Sachsen: 3,5 Mrd. €
Thüringen: 3,8 Mrd. €
Mittel 2024: 129 Mio. €
Sachsen: 55 Mio. €
Thüringen: 74 Mio. €
Mittel 2025: 126,5 Mio. € beantragt
Sachsen: 51,5 Mio. €
Thüringen: 75,0 Mio. €
Finanzierung der Wismut-Altstandorte
Nach dem Wismut-Gesetz von 1991 konnten für diejenigen Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus der SAG/SDAG Wismut, die 1990 nicht dem Unternehmen zugeordnet wurden, keine Mittel für die Sanierung zur Verfügung gestellt werden. Im September 2003 wurden durch ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Freistaat Sachsen die finanziellen Grundlagen für die Sanierung von sächsischen Wismut-Altstandorten geschaffen.